Organisatorisches
Mirko Markowski2022-11-21T11:46:34+01:00Heilmittelverordnungen müssen laut Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Rezeptänderungen sind immer Patientensache. Gesetzliche Zuzahlungen sind spätestens zur 3. Behandlung in bar zu leisten.