Heilmittelverordnungen müssen laut Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Rezeptänderungen sind immer Patientensache. Gesetzliche Zuzahlungen sind spätestens zur 3. Behandlung in bar zu leisten.
Heilmittelverordnungen müssen laut Krankenkasse innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. Rezeptänderungen sind immer Patientensache. Gesetzliche Zuzahlungen sind spätestens zur 3. Behandlung in bar zu leisten.